Briefwahl online beantragen!

(Liste der Onlinebeantragung unten auf dieser Seite)

Was ist die Briefwahl?
Briefwahl eröffnet Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, per Brief zu wählen. Wer per Brief wählen möchte, muss frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen, dieser ist persönlich oder schriftlich z.B. über die Wahlbenachrichtigung zu stellen. Bei der Briefwahl müssen Sie den Stimmzettel in einem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag zusammen mit einem Wahlschein in einem zweiten, größeren roten Wahlbriefumschlag verpacken.

Was mache ich, wenn ich im Ausland bin?
Auch im Ausland können Sie die Briefwahl durchführen. Wichtig ist dabei, dass Sie postalisch erreichbar sind – denn nur so können Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt werden. Dies erfolgt in der Regel per Luftpost. Bitte beachten Sie, dass sich die Rücksendung der Unterlagen aus weit entfernten Gegenden verzögern könnte.

Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen anfordern?
Die Briefwahlunterlagen müssen im Wahlbüro beantragt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 16:00 Uhr wieder bei der Stadt oder Gemeinde abgegeben werden.Bitte benutzen Sie hierzu ausschließlich die Briefkästen an ihrem Rathaus, wenn es kurzfristig ist. Das geht natürlich auch per Post, wenn sie dieses dort früh genug einwerfen.

In welchem Zeitraum kann ich per Briefwahl wählen?
Sie können sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen wählen. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag um 16:00 Uhr vorliegen. Das bedeutet, dass Sie ebenfalls die Briefwahlunterlagen persönlich in die Briefkästen der Stadt bis spätestens 16:00 Uhr am Wahltag einwerfen oder persönlich im Wahlbüro abgeben können. Später eingehende Briefwahlunterlagen sind ungültig. Sie sollten Ihre Unterlagen also rechtzeitig vor dem Wahltag abschicken.

Muss ich bei der Briefwahl das Porto bezahlen?
Nein, die Teilnahme an der Briefwahl erfolgt portofrei. Sie müssen allerdings den Ihren Briefwahlunterlagen beiliegenden amtlichen Wahlbriefumschlag verwenden.
Ausnahme: Wenn Sie Ihren Brief außerhalb von Deutschland einwerfen, müssen Sie diesen frankieren! Bitte beachten Sie in diesem Fall auch die Brieflaufzeiten und nutzen Sie einen Eilbrief oder Luftpost.

Wie und wo erhalte ich die Unterlagen zur Briefwahl?
Die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen können Sie über die Wahlbenachrichtigungskarte oder online beantragen. Wer für einen anderen Briefwahlunterlagen beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Diese finden Sie auch auf der Wahlbenachrichtigung. Die Unterlagen werden Ihnen nach Eingang und Bearbeitung an die von Ihnen benannte Adresse geschickt. Sie können die Unterlagen auch im Wahlbüro direkt abholen und ggf. direkt im Wahlbüro wählen.

Was ist die Briefwahl?
Briefwahl eröffnet Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit, per Brief zu wählen. Wer per Brief wählen möchte, muss frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen, dieser ist persönlich oder schriftlich z.B. über die Wahlbenachrichtigung zu stellen. Bei der Briefwahl müssen Sie den Stimmzettel in einem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag zusammen mit einem Wahlschein in einem zweiten, größeren roten Wahlbriefumschlag verpacken.

Was mache ich, wenn ich im Ausland bin?
Auch im Ausland können Sie die Briefwahl durchführen. Wichtig ist dabei, dass Sie postalisch erreichbar sind – denn nur so können Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt werden. Dies erfolgt in der Regel per Luftpost. Bitte beachten Sie, dass sich die Rücksendung der Unterlagen aus weit entfernten Gegenden verzögern könnte.

Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen anfordern?
Die Briefwahlunterlagen müssen im Wahlbüro oder ONLINE (siehe Liste unten) beantragt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 16:00 Uhr wieder bei der Stadt abgegeben werden.Bitte benutzen Sie hierzu ausschließlich die Briefkästen am Rathaus Stadtmitte, am Rathaus Bensberg und am Stadthaus Bergisch Gladbach.

In welchem Zeitraum kann ich per Briefwahl wählen?
Sie können sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen wählen. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag um 16:00 Uhr vorliegen. Das bedeutet, dass Sie ebenfalls die Briefwahlunterlagen persönlich in die Briefkästen der Stadt bis spätestens 16:00 Uhr am Wahltag einwerfen oder persönlich im Wahlbüro abgeben können. Später eingehende Briefwahlunterlagen sind ungültig. Sie sollten Ihre Unterlagen also rechtzeitig vor dem Wahltag abschicken.

Muss ich bei der Briefwahl das Porto bezahlen?
Nein, die Teilnahme an der Briefwahl erfolgt portofrei. Sie müssen allerdings den Ihren Briefwahlunterlagen beiliegenden amtlichen Wahlbriefumschlag verwenden.
Ausnahme: Wenn Sie Ihren Brief außerhalb von Deutschland einwerfen, müssen Sie diesen frankieren! Bitte beachten Sie in diesem Fall auch die Brieflaufzeiten und nutzen Sie einen Eilbrief oder Luftpost.

Wie und wo erhalte ich die Unterlagen zur Briefwahl?
Die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen können Sie über die Wahlbenachrichtigungskarte oder online (siehe Liste unten) beantragen. Wer für einen anderen Briefwahlunterlagen beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Diese finden Sie auch auf der Wahlbenachrichtigung. Die Unterlagen werden Ihnen nach Eingang und Bearbeitung an die von Ihnen benannte Adresse geschickt. Sie können die Unterlagen auch im Wahlbüro direkt abholen und ggf. direkt im Wahlbüro wählen.

Wahlbüros in Bergisch Gladbach und Rösrath

Stadt Bergisch Gladbach

Wahlbüro im Raum E 10
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202/14-2888
Telefax: 02202/14-2898
Mail: wahlbuero@stadt-gl.de
Wahlschein online beantragen

Stadt Rösrath
Hauptstraße 229
51503 Rösrath
Telefon: 02205/802-149/-149
infoStadt@roesrath.de
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